Aufbau einer Gesellschaft: So funktioniert die Struktur von GmbH, UG und Co.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
Der Aufbau einer Gesellschaft folgt einem klaren Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt und in der richtigen Reihenfolge umsetzt, vermeidet Verzögerungen und schafft eine solide Grundlage für den Start. Je nach Rechtsform unterscheiden sich einzelne Anforderungen, der grundsätzliche Ablauf bleibt jedoch ähnlich.
Die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Geschäftsidee konkretisieren und die passende Rechtsform wählen.
- Gesellschaftsvertrag erstellen und notariell beurkunden lassen (soweit erforderlich).
- Stammkapital einzahlen und die Anmeldung zum Handelsregister vorbereiten.
- Eintragung ins Handelsregister abwarten und anschließend die Geschäftstätigkeit aufnehmen.
- Nach der Gründung folgen weitere Pflichten, etwa steuerliche Anmeldungen, Buchhaltung und gegebenenfalls notwendige Gewerbeanmeldungen.
Was bedeutet „Aufbau einer Gesellschaft“ eigentlich für Sie?
Welche Rechtsform passt, und was sie für Sie ändert
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
GmbH, UG und AG sind eigene Rechtspersonen. Hier ist die notarielle Beurkundung der Satzung und die Eintragung ins Handelsregister Pflicht. Dafür bekommen Sie einen großen Vorteil: Sie haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit Ihrem privaten Geld. Für die meisten Gründer ist genau das der Grund, sich für eine GmbH oder UG zu entscheiden.
Welche Form konkret zu Ihrem Vorhaben passt, zeigt unser Beitrag zur Rechtsformwahl.
Einen neutralen Überblick über die Rechtsformen bietet auch das offizielle Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK-Gründerplattform).
Der Gesellschaftsvertrag, das Herzstück Ihrer Gründung
Am Anfang verstehen sich meist alle gut. Man gründet gemeinsam, ist voller Energie und kann sich kaum vorstellen, dass es jemals Streit geben könnte. Genau deshalb wird der Gesellschaftsvertrag oft unterschätzt. Er regelt nämlich nicht den guten Start, sondern die Situationen, die später kommen können: wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte, wenn jemand Neues dazukommen soll oder wenn zwei Gründer plötzlich unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft haben.
Der Gesellschaftsvertrag, bei Kapitalgesellschaften Satzung genannt, ist das Fundament. Er legt fest, wie Ihre Gesellschaft funktioniert und was passiert, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Diese sieben Punkte gehören hinein:
- Zweck der Gesellschaft
- Einlagen und Beteiligungen
- Stimmrechte und Beschlüsse
- Geschäftsführung und Vertretung
- Nachfolge und Ausscheiden
- Regelungen zu Gewinn und Verlust
- Lösung von Konflikten
Beispiel: Zwei Freunde gründen gemeinsam eine GmbH, jeder hält 50 Prozent. Drei Jahre später möchte einer aussteigen und seine Anteile verkaufen. Steht im Vertrag, wie der Anteil bewertet wird und wer ihn übernehmen darf, ist das in wenigen Wochen geklärt. Fehlt diese Regelung, beginnt oft ein langer Streit, der das ganze Unternehmen lähmen kann.
Was bei GmbH, UG und AG zusätzlich gilt
Bei diesen Rechtsformen muss die Satzung notariell beurkundet werden und bestimmte Mindestangaben enthalten: Firma (also den Namen), Sitz, Unternehmensgegenstand und Kapital. Hinweise zur rechtssicheren Wahl des Namens finden Sie im Beitrag Firmenname richtig wählen. Wie Sie den Unternehmensgegenstand sauber formulieren, können Sie hier lesen.
Wer entscheidet was? Die Organe Ihrer Gesellschaft
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Stammkapital, was es ist und was damit passiert
- GmbH: mindestens 25.000 € Stammkapital, davon müssen zur Gründung nur 12.500 € tatsächlich eingezahlt werden
- UG: Gründung schon ab 1 €, dafür muss bis 25.000 € eine Rücklage gebildet werden
- AG: mindestens 50.000 € Grundkapital
- GbR, OHG, KG: kein gesetzliches Mindestkapital
Beispiel: Ein Gesellschafter bringt 20.000 € Kapital ein, der andere vor allem seine Arbeitsleistung und sein Know-how. Das ist möglich, muss aber sauber im Vertrag geregelt werden, denn Arbeitsleistung zählt rechtlich nicht als Stammkapital. Wer hier früh klare Regeln trifft, vermeidet später das Gefühl, ungleich behandelt zu werden.
Geschäftsführung und Vertretung, wer darf für die Gesellschaft handeln?
- Einzelvertretung, eine Person handelt allein
- Gesamtvertretung, mehrere müssen gemeinsam unterschreiben
- Mischformen bei mehreren Geschäftsführern
Gerade bei mehreren Geschäftsführern lohnt es sich, hier genau hinzuschauen: Wollen Sie, dass jeder allein handeln darf, oder sollen wichtige Entscheidungen immer zu zweit getroffen werden? Wie sich das konkret regeln lässt, vertieft der Beitrag Vertretungsregelungen der Geschäftsführer.
Beschränkte Haftung, was das für Ihr Privatvermögen bedeutet
- Personengesellschaften: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt, also auch mit dem Privatvermögen.
- KG: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage.
- GmbH, UG, AG: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ihr privates Geld bleibt im Normalfall außen vor.
- Verletzung gesetzlicher Pflichten
- verspäteter Insolvenzanmeldung (Insolvenzverschleppung)
- Verstößen gegen steuerliche Pflichten
- Missachtung von Buchführungs- oder Offenlegungspflichten
Im normalen Geschäftsbetrieb müssen Sie davor keine Angst haben. Es geht um Fälle, in denen Pflichten klar verletzt werden. Wer sich korrekt verhält, ist gut geschützt. Mehr dazu, wie sich Haftung bis zur Eintragung verhält, lesen Sie im Beitrag Haftungsfragen bis zur Eintragung.
Nach der Gründung geht es weiter
- Gewerbeanmeldung
- steuerliche Registrierung beim Finanzamt
- Meldung im Transparenzregister
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung
- Veröffentlichungspflichten für Kapitalgesellschaften
Die Rolle des Notars, neutral an Ihrer Seite
- Vorbereitung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Prüfung und Dokumentation der Einlagen
- rechtliche Gestaltung, die Haftungsrisiken klein hält
- Abstimmung mit dem Registergericht
- Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister
Der Notar steht dabei neutral und unabhängig an Ihrer Seite, er vertritt also nicht einen Gesellschafter gegen den anderen, sondern sorgt dafür, dass die Struktur für alle klar und rechtssicher ist. Welche Inhalte das Handelsregister öffentlich führt, können Sie jederzeit im offiziellen Handelsregister einsehen.
Worauf Sie bei der Gründung besonders achten sollten
- unklarer oder unvollständiger Gesellschaftsvertrag
- fehlende Regelungen zu Nachfolge oder Ausscheiden
- unpräzise Vertretungsbefugnisse
- zu knappe Kapitalausstattung
- verspätete oder fehlende Meldungen ans Register
- ungenaue Prüfung des Firmennamens
Mehr zum Thema: Vorbereitung auf die Gründung
Noch unsicher, welche Struktur für Ihre Gründung sinnvoll ist?
Häufig gestellte Fragen an Notare
Dazu zählen die Rechtsformwahl, der Gesellschaftsvertrag, die Festlegung des Kapitals, die Organe, die notarielle Beurkundung, die Handelsregisteranmeldung und die steuerliche Registrierung.
Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
In der Regel wenige Tage bis einige Wochen. Das hängt vom Registergericht und davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind.
Eine GmbH erfordert 25.000 Euro Stammkapital, davon 12.500 Euro bei der Gründung. Eine UG können Sie schon ab 1 Euro gründen. Das Kapital bleibt Ihrem Unternehmen erhalten.
Der Gesellschafter besitzt die Gesellschaft, der Geschäftsführer leitet das Tagesgeschäft. Beides kann dieselbe Person sein, muss es aber nicht.
Bei GmbH, UG und AG grundsätzlich nicht, hier haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Bei Personengesellschaften haften Sie dagegen persönlich. Nur bei klaren Pflichtverletzungen kann auch ein Geschäftsführer einer GmbH persönlich haften.
Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Ein Beirat oder Aufsichtsrat ist optional möglich.
C. Ayhan ★ ★ ★ ★ ★
„Sehr kompetente und professionelle Begleitung bei der Gründung unserer Gesellschaft. Die Beratung war klar, die Abwicklung schnell und unkompliziert.“
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