Notartermin zur GmbH- oder UG-Gründung in Berlin: Ablauf und Checkliste
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Sämtliche Gesellschafter müssen an der Beurkundung mitwirken, persönlich, im zulässigen Online-Verfahren oder durch eine wirksam bevollmächtigte Person.
- Die Geschäftsführer wirken an der Handelsregisteranmeldung mit. Sie müssen dafür nicht zwingend am selben Beurkundungstermin wie die Gesellschafter teilnehmen.
- Persönlich erscheinende Beteiligte benötigen ein gültiges und geeignetes Ausweisdokument. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt insbesondere von Vertretungen und beteiligten Gesellschaften ab.
- Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet. Die Handelsregisteranmeldung ist eine separate Erklärung, bei der die Unterschriften der Geschäftsführer öffentlich beglaubigt werden.
- Nach der Beurkundung werden die Voraussetzungen für die Handelsregisteranmeldung erfüllt. Das Notariat übermittelt die Anmeldung elektronisch, über die Eintragung entscheidet das Registergericht.
Wer muss zum Notartermin erscheinen?
Gesellschafter
Bei ausländischen Gesellschaftern können je nach Herkunftsstaat und Dokument zusätzliche Formerfordernisse dazukommen, etwa eine Apostille oder Legalisation. Was dann zu beachten ist, erklärt der Beitrag Gründung mit ausländischen Gesellschaftern.
Geschäftsführer
Die Gründung einer GmbH oder UG kann unter den gesetzlichen und technischen Voraussetzungen auch über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer erfolgen. Je nach Fall ist zudem eine hybride Durchführung mit Beteiligten vor Ort und online möglich. Ob das Verfahren für die konkrete Gründung geeignet ist und welche Ausweisdokumente benötigt werden, sollte vorab mit dem Notariat geprüft werden. Einen Überblick gibt die Seite GmbH online gründen.
Weitere Personen (je nach Fall)
- Dolmetscher oder Dolmetscherin, wenn ein Beteiligter die Sprache der Niederschrift nicht hinreichend versteht und der Notar nicht selbst übersetzt. Ob eine Übersetzung erforderlich ist und welche Anforderungen an die übersetzende Person gestellt werden, sollte frühzeitig mit dem Notariat geklärt werden.
- Bei besonderen steuerlichen oder rechtlichen Gestaltungen können eigene Berater teilnehmen; für eine übliche Standardgründung ist das regelmäßig nicht erforderlich.
Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
1. Identitätsnachweise
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller persönlich mitwirkenden Personen.
2. Gründungsdaten und Eckpunkte der Gesellschaft
- Firma, also der rechtliche Name der Gesellschaft, einschließlich des korrekten Rechtsformzusatzes „GmbH“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“.
- Sitz der Gesellschaft, also der in der Satzung bestimmte Ort, sowie die inländische Geschäftsanschrift mit Straße, Hausnummer und Ort.
- Unternehmensgegenstand in klarer, verständlicher Form. Hinweise dazu gibt der Beitrag Unternehmensgegenstand formulieren.
- Höhe des Stammkapitals und Verteilung der Geschäftsanteile. Bei einer GmbH ist je nach Gestaltung eine Bar- oder Sacheinlage möglich. Bei einer UG muss das festgelegte Stammkapital vollständig als Geldeinlage erbracht werden; Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
- Daten aller Gesellschafter und Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum; bei Gesellschaften Registernummer und Vertretungsorgane).
- Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail, Telefon).
Ob für Ihre Gründung das Musterprotokoll ausreicht oder eine individuelle Satzung sinnvoller ist, sollte vor der Erstellung des Entwurfs geklärt sein. Eine Entscheidungshilfe bietet der Beitrag Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag.
3. Vollmachten und besondere Nachweise, falls zutreffend
- Notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht in der mit dem Notariat abgestimmten Form, wenn Gesellschafter vertreten werden.
- Bei ausländischen Beteiligten je nach Herkunftsstaat und Dokument: gegebenenfalls Registerunterlagen und Übersetzungen sowie eine Apostille oder Legalisation.
Typischer Ablauf im Notartermin
Viele stellen sich den Termin formeller vor, als er ist. Der Ablauf folgt einem klaren Muster, und für Fragen ist ausdrücklich Raum.
1. Ankommen, Identitätsprüfung, Unterlagencheck
2. Kurze Endabstimmung offener Punkte
3. Beurkundung: Verlesung und Erläuterung
4. Unterschriften und Beglaubigungen
Nach dem Notartermin: die nächsten Schritte
- Bei einer Bargründung wird nach der Beurkundung typischerweise das Geschäftskonto eröffnet und die erforderliche Einlage eingezahlt. Bei einer GmbH müssen vor der Anmeldung grundsätzlich auf jeden bar übernommenen Geschäftsanteil mindestens 25 Prozent und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Bei einer UG muss das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital vollständig eingezahlt werden. Worauf es dabei ankommt, zeigen die Beiträge Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen.
- Bei einer GmbH-Sachgründung gelten andere Anforderungen. Die vereinbarten Sacheinlagen müssen vor der Anmeldung so auf die Gesellschaft übertragen sein, dass sie der Geschäftsführung endgültig zur freien Verfügung stehen. Sacheinlagen sind bei einer UG ausgeschlossen.
- Nach der Kapitalaufbringung informiert die Geschäftsführung das Notariat und übermittelt die dort angeforderten Nachweise. Anschließend reicht das Notariat die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein. Das Registergericht prüft die Anmeldung und entscheidet über die Eintragung. Details zum Verfahren erklärt der Beitrag Handelsregisteranmeldung in Berlin.
Nach der Beurkundung und bis zur Eintragung besteht zunächst eine Vorgesellschaft, die im Geschäftsverkehr regelmäßig mit dem Zusatz „in Gründung“ oder „i. G.“ auftritt. Als GmbH beziehungsweise UG entsteht die Gesellschaft erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Was das für die Haftung bedeutet, erklärt der Beitrag Haftung bis zur Eintragung.
Checkliste für den Notartermin
- Gesellschaftsform und Vertragsart festgelegt
- Gesellschafter, Geschäftsführer und Vertretungen mit dem Notariat abgestimmt
- gültige Ausweisdokumente geprüft
- Vollmachten und Vertretungsnachweise in der geforderten Form vorhanden
- Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Unternehmensgegenstand abgestimmt
- Stammkapital, Geschäftsanteile und zulässige Einlageart festgelegt
- Entwurf gelesen und offene Fragen notiert
- bei ausländischen Beteiligten Unterlagen, Übersetzungen und gegebenenfalls Dolmetscher abgestimmt
- bei Bargründung Kontoeröffnung vorbereitet
- technische Voraussetzungen für einen Online-Termin geprüft, sofern relevant
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Häufige Fragen zum Notartermin
Als Orientierung nennt die Bundesnotarkammer für die notarielle Beurkundung regelmäßig etwa ein bis zwei Stunden. Die tatsächliche Dauer hängt insbesondere vom Umfang des Gesellschaftsvertrags, der Zahl der Beteiligten, notwendigen Übersetzungen und noch offenen Fragen ab.
Kleinere Korrekturen und letzte Rückfragen können häufig im Termin berücksichtigt werden. Grundlegende Änderungen, etwa bei Beteiligungen, Einlagen oder besonderen Gesellschafterrechten, sollten vorher abgestimmt werden. Andernfalls kann eine erneute Prüfung oder ein weiterer Termin erforderlich sein.
Für eine gesonderte notarielle Vollmacht oder eine spätere Genehmigung können zusätzliche Notarkosten entstehen. Lassen Sie deshalb vorab prüfen, welche Form der Mitwirkung in Ihrem Fall sinnvoll und erforderlich ist.
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