Rechtsanwalt und Notar Franke in Berlin

Ein Mann mit kurzen dunklen Haaren trägt ein hellblaues Button-up-Hemd mit offenem Kragen, steht vor einem schlichten dunklen Hintergrund und blickt leicht zur Seite, als würde er über einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll nachdenken.

Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll – welche Lösung passt zu Ihrer Gründung?

Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll – welche Lösung passt zu Ihrer Gründung?

Bei der Gründung einer GmbH oder UG stellt sich häufig die Frage, ob ein individuelles Vertragswerk erforderlich ist oder ob das gesetzliche Musterprotokoll ausreicht. Beide Varianten ermöglichen die Eintragung ins Handelsregister, unterscheiden sich jedoch deutlich in Umfang, Flexibilität und langfristiger Wirkung.

Kurzübersicht:

Vor der Entscheidung sollten insbesondere bedacht werden:

  • wie viele Gesellschafter beteiligt sind und welche Rollen sie übernehmen
  • ob besondere Regelungen zur Geschäftsführung oder Vertretung gewünscht sind
  • wie flexibel die Gesellschaft künftig gestaltet sein soll
  • ob absehbar Änderungen oder Erweiterungen geplant sind

Diese wesentlichen Vorüberlegungen sollten Sie bereits vor dem Notartermin sorgfältig klären und abstimmen.

Was ist ein Musterprotokoll?

Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Standardvorlage für die Gründung einer GmbH oder UG. Es ist auf Konstellationen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer beschränkt. Es kombiniert Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument.

Das Musterprotokoll ist ausschließlich für einfache Gründungskonstellationen vorgesehen und unterliegt festen gesetzlichen Vorgaben. Das Geschäftsjahr ist dabei stets das Kalenderjahr. Individuelle Anpassungen oder zusätzliche Regelungen sind nicht vorgesehen.

Wann ein Musterprotokoll in Betracht kommt

Ein Musterprotokoll kann insbesondere dann geeignet sein, wenn:

  • es sich um eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG handelt oder nur ein sehr kleines Gründerteam beteiligt ist
  • die Gesellschaft von Beginn an überschaubar bleiben soll
  • keine besonderen Absprachen zwischen den Beteiligten bestehen
  • kurzfristig gegründet werden soll und keine individuelle Ausgestaltung erforderlich ist
Ein moderner Schreibtisch mit einem Computermonitor, auf dem ein Code angezeigt wird, ein aufgeschlagenes Notizbuch mit dem Titel "Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll", eine Tastatur, eine Schreibtischlampe und die Lichter der Stadt durch große Fenster. Kühle blaue und violette Töne leuchten in der Nacht.

Was ist ein individueller Gesellschaftsvertrag?

Ein individueller Gesellschaftsvertrag wird auf die konkrete Gründungssituation zugeschnitten. Er regelt die rechtlichen Grundlagen der Gesellschaft und kann über die gesetzlichen Mindestangaben hinaus zusätzliche Bestimmungen enthalten.

Durch einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag lassen sich Zuständigkeiten, Entscheidungsprozesse und Rechte der Beteiligten klar festlegen. Dies bietet insbesondere bei mehreren Gesellschaftern, unterschiedlichen Rollen oder absehbarem Wachstum eine höhere Stabilität.

Typische Inhalte eines Gesellschaftsvertrags

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben können unter anderem geregelt werden:

  • Stimmrechte und Beschlussfassungen
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse
  • Regelungen zur Anteilsübertragung
  • Abfindungsregelungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Unterschiede zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag

Der wesentliche Unterschied liegt im Grad der Gestaltungsfreiheit. Während das Musterprotokoll eine schnelle und standardisierte Gründung ermöglicht, bietet der individuelle Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit, die Gesellschaft langfristig und flexibel zu strukturieren.

Typische Vor- und Nachteile im Überblick

AspektMusterprotokollIndividueller Gesellschaftsvertrag
Gestaltungsfreiheitsehr eingeschränktflexibel
Anzahl Gesellschaftermax. 3unbegrenzt
Regelungsmöglichkeitenstandardisiertindividuell
Änderungsaufwand späterhochgeringer

In der Praxis zeigt sich, dass ein späterer Wechsel vom Musterprotokoll zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag häufig mit zusätzlichem Aufwand und weiteren notariellen Beurkundungen verbunden ist. Je weiter sich die Gesellschaft entwickelt hat, desto aufwendiger kann diese Umstellung werden.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem modernen, schwach beleuchteten Büro und blickt nachdenklich auf mehrere Computermonitore, auf denen Codes und Daten über Gesellschaftsverträge oder Musterprotokolle angezeigt werden, während Neonlichter den Arbeitsbereich beleuchten.

Wie der Notar bei der Entscheidung unterstützt

Der Notar klärt im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für ein Musterprotokoll vorliegen und weist auf die rechtlichen Folgen der jeweiligen Wahl hin. Er erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Regelungen im Einzelfall sinnvoll sein können.

Ziel ist es, bereits bei der Gründung eine tragfähige und rechtssichere Grundlage zu schaffen.

Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung

Notartermin vereinbaren

Gern begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung Ihrer Gründung. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Notartermin, um offene Fragen zu klären und den Ablauf strukturiert zu planen.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll

Ja. Das Musterprotokoll enthält einen gesetzlich vorgegebenen Gesellschaftsvertrag, kombiniert mit der Bestellung des Geschäftsführers und der Gesellschafterliste. Es ersetzt jedoch keinen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag und bietet nur einen sehr begrenzten Regelungsumfang.

Ja. Sowohl eine GmbH als auch eine UG (haftungsbeschränkt) können mit einem Musterprotokoll gegründet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Musterprotokoll ist dabei auf einfache Gründungskonstellationen beschränkt.

Das Musterprotokoll bietet nur einen sehr begrenzten Gestaltungsspielraum. Individuelle Absprachen, etwa zur Verteilung von Aufgaben, zur Vertretung oder zum Ausscheiden von Gesellschaftern, können nicht berücksichtigt werden. Spätere Anpassungen machen in der Regel einen individuell beurkundeten Gesellschaftsvertrag erforderlich.

Ein individueller Gesellschaftsvertrag regelt neben den gesetzlichen Pflichtangaben häufig weitere Punkte wie Stimmrechte, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse, Gewinnverteilung sowie Regelungen zur Anteilsübertragung oder Abfindung.

Für die Gründung einer GmbH oder UG ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser kann entweder in Form eines Musterprotokolls oder als individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag errichtet werden.

In der Gründungsphase kann das Musterprotokoll geringere Notarkosten verursachen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass spätere Anpassungen zusätzliche notarielle Beurkundungen erforderlich machen können.

Eine junge Person mit gewelltem blondem Haar und hellem Teint lächelt in die Kamera. Sie trägt ein schlichtes helles Hemd, als wäre sie bereit, einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll zu unterschreiben, vor einem neutralen Hintergrund.

Bertram  ★ ★ ★ ★ ★

Ich habe mich während des gesamten Prozesses gut betreut gefühlt.

Notarielle Begleitung bei der Wahl der passenden Vertragsgrundlage

Ob ein individueller Gesellschaftsvertrag oder das gesetzliche Musterprotokoll in Betracht kommt, hängt von der konkreten Ausgestaltung Ihrer Gründung ab. Die Wahl der richtigen Vertragsgrundlage hat langfristige Auswirkungen auf Organisation, Entscheidungsprozesse und spätere Anpassungsmöglichkeiten.

Wir unterstützen Sie dabei, Gestaltungsoptionen zu prüfen und eine tragfähige Grundlage für die notarielle Beurkundung zu schaffen.

Silbermetallic-Schriftzug auf schwarzem Hintergrund buchstabiert "Franke". Die kursiven, stilvollen Buchstaben erinnern an die charakteristische Eleganz eines Gesellschaftsvertrags- oder Musterprotokoll-Logos.