Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach erklärt
Nach der Gründung beginnt die steuerliche Erfassung des Unternehmens. Dafür muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.
Viele Angaben wirken zunächst kompliziert, lassen sich aber mit guter Vorbereitung klar einordnen. Rückfragen des Finanzamts sind dabei nichts Ungewöhnliches.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldet Ihr Unternehmen beim Finanzamt an.
- Die Abgabe erfolgt unaufgefordert und elektronisch über ELSTER.
- Grundsätzlich gilt eine Frist von einem Monat nach der Betriebseröffnung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit.
- Angaben zu Umsatz und Gewinn beeinflussen die ersten Steuervorauszahlungen und sollten realistisch geschätzt werden.
- Entscheidungen zur Umsatzsteuer und zur Kleinunternehmerregelung können weitreichende Folgen haben.
- Rückfragen des Finanzamts sind häufig und meist Teil der normalen Prüfung.
- Bei steuerlichen Entscheidungen sollte frühzeitig eine Steuerberatung einbezogen werden.
Was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist
Am Ende der Prüfung steht Ihre Steuernummer. Wer eine Steuernummer beantragen muss, kommt deshalb am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht vorbei. Für vollständige Rechnungen benötigen Unternehmen in der Regel eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn diese noch nicht vorliegt, sollte steuerlich geklärt werden, wie Rechnungen in der Übergangszeit korrekt behandelt oder später ergänzt werden. Der Fragebogen ist also kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der Einstieg in den laufenden Geschäftsbetrieb.
Wer den Fragebogen abgeben muss und welche Frist gilt
So läuft die Abgabe über ELSTER ab
- Fragebogen für Einzelunternehmen (auch für Freiberufler:innen)
- Fragebogen für Personengesellschaften, etwa die GbR
- Fragebogen für Kapitalgesellschaften, etwa GmbH und UG
Welche Angaben das Finanzamt von Ihnen erwartet
Angaben zu Person oder Gesellschaft
Gewinnschätzung und Vorauszahlungen
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Lohnsteuer und Bankverbindung
Besonderheiten bei UG und GmbH
Warum das Finanzamt Rückfragen stellt
- Fehlende Unterlagen: Häufig fehlen der Gesellschaftsvertrag, die Eröffnungsbilanz oder ein Nachweis zur Geschäftsadresse, etwa ein Mietvertrag.
- Unklare Geschäftsadresse: Das Finanzamt prüft, ob unter der angegebenen Adresse tatsächlich eine geschäftliche Tätigkeit stattfindet. Gerade bei virtuellen Büros oder Coworking-Adressen kommen deshalb Nachfragen, die sich mit einem Mietvertrag oder einer Servicevereinbarung meist gut beantworten lassen.
- Unplausible Schätzungen: Wenn Umsatz- und Gewinnschätzung nicht zusammenpassen oder stark von branchenüblichen Werten abweichen, fragt das Finanzamt nach.
- Unklarer Unternehmensgegenstand: Ist die Tätigkeitsbeschreibung zu vage, kann das Finanzamt die steuerliche Einordnung nicht vornehmen, etwa die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.
- Abweichende Angaben: Unterschiede zwischen Fragebogen, Gewerbeanmeldung und Handelsregister fallen auf und müssen aufgeklärt werden.
Typische Fehler bei der steuerlichen Erfassung
- Die Frist wird verpasst, weil auf eine Aufforderung des Finanzamts gewartet wird.
- Das ELSTER-Konto wird zu spät eingerichtet, die Zugangsdaten kommen nicht rechtzeitig an.
- Die Gewinnschätzung ist zu hoch angesetzt, die Vorauszahlungen belasten die Startphase.
- Die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung wird ohne steuerliche Beratung und ohne Blick auf geplante Investitionen getroffen.
- Rückfragen des Finanzamts bleiben wochenlang unbeantwortet, die Steuernummer verzögert sich.
Sie müssen steuerliche Fragen nicht allein klären
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Häufige Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Marius ★ ★ ★ ★ ★
„Sehr freundlich, sehr kompetent! Herr Franke hat bei einer kurzfristigen Angelegenheit extrem geholfen! Nur zu empfehlen.“
Eine klare Grundlage für die Schritte nach der Gründung