Die ersten Wochen nach der Gründung: Was jetzt wichtig ist
Der Notartermin ist geschafft, doch damit beginnt die eigentliche Organisation erst. In den ersten Wochen folgen unter anderem die Einzahlung des Stammkapitals, die Handelsregistereintragung, steuerliche Meldungen und weitere Formalitäten.
Welche Schritte konkret notwendig sind, hängt von Tätigkeit, Branche, Beschäftigten und möglichen Genehmigungspflichten ab.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die erforderlichen Bareinlagen müssen vor der Einreichung der Handelsregisteranmeldung geleistet sein.
- Bis zur Eintragung handelt die Gesellschaft als GmbH oder UG „in Gründung“ und muss den Zusatz „i. G.“ führen.
- Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Meldungen an weitere Stellen hängen vom tatsächlichen Beginn der Tätigkeit ab.
- Wirtschaftlich Berechtigte müssen nach der Handelsregistereintragung an das Transparenzregister gemeldet werden.
- Wer Beschäftigte einstellt, benötigt unter anderem eine Betriebsnummer und muss die Sozialversicherungsmeldungen vorbereiten.
- Buchhaltung, Belege, Zuständigkeiten und geschäftliche Post sollten von Anfang an sauber organisiert werden.
- Zahlungsaufforderungen mit Registerbezug sollten sorgfältig geprüft werden, da nicht jedes Schreiben von einer offiziellen Stelle stammt.
Aufgaben und Fristen in den ersten Wochen
| Aufgabe | Worum es geht | Zeitpunkt oder Frist |
|---|---|---|
| Bareinlage einzahlen | Erforderliche Bareinlage leisten und die freie Verfügung der Geschäftsführung sicherstellen; in der Praxis erfolgt dies meist über ein Geschäftskonto. | Vor Einreichung der Handelsregisteranmeldung |
| Handelsregisteranmeldung | Anmeldung durch die Geschäftsführung, vorbereitet und eingereicht über das Notariat. | Sobald die Voraussetzungen vorliegen |
| Gewerbeanmeldung | Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde. | Grundsätzlich bei Aufnahme des Gewerbes |
| Steuerlicher Fragebogen | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt. | Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung |
| Unfallversicherungsträger | Meldung des Unternehmensbeginns an den zuständigen Unfallversicherungsträger. | Grundsätzlich innerhalb einer Woche; die Gewerbeanmeldung kann die Meldung erfüllen |
| Transparenzregister | Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und Meldung veranlassen oder vorhandene Angaben prüfen. | Unverzüglich nach der Handelsregistereintragung |
| Betriebsnummer | Wird für die Sozialversicherungsmeldungen von Beschäftigten benötigt. | Vor den ersten Sozialversicherungsmeldungen |
Unmittelbar nach dem Notartermin
Die Gesellschaft in Gründung
Geschäftskonto und Stammkapital
Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
Meldungen an Behörden und Register
Gewerbeanmeldung
Steuerliche Erfassung
Transparenzregister
Praxistipp aus der Kanzlei: Im Zusammenhang mit dem Transparenzregister kommen häufig Schreiben und Zahlungsaufforderungen in Umlauf, die nicht von einer offiziellen Stelle stammen. Prüfen Sie Absender und Zahlungsgrund sorgfältig, bevor Sie auf eine solche Aufforderung reagieren.
Kammern, Unfallversicherung und Beschäftigte
- zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder bei gemischten Tätigkeiten gegebenenfalls beide Kammern
- zuständiger Unfallversicherungsträger beziehungsweise Berufsgenossenschaft
- Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, bevor Beschäftigte zur Sozialversicherung gemeldet werden
- Krankenkassen und weitere Sozialversicherungsträger bei Beschäftigten
- branchenspezifische Behörden, Kammern oder Genehmigungsstellen
Organisation des laufenden Geschäfts
Buchhaltung, Belege und Zuständigkeiten
- Geschäftliche und private Ausgaben von Beginn an konsequent trennen
- Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Belege geordnet ablegen
- Zuständigkeiten für Buchhaltung, Zahlungen und Fristen festlegen
- eine geschäftliche E-Mail-Adresse und den Posteingang regelmäßig kontrollieren
- die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen prüfen
- Liquidität und anstehende Zahlungen im Blick behalten
Offizielle Post und Zahlungsaufforderungen
Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, treffen häufig verschiedene Schreiben ein. Ein Teil davon ist offizielle Post, etwa vom Finanzamt oder von einer Kammer. Daneben erreichen viele Gründer:innen aber auch privatwirtschaftliche Angebote oder Schreiben, die wie eine amtliche Rechnung gestaltet sind.
Nicht jede Rechnung mit Registerbezug ist eine behördliche Forderung. Manche Schreiben erwecken bewusst diesen Eindruck, obwohl es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, etwa für die Aufnahme in ein privates Verzeichnis. Prüfen Sie deshalb bei jedem Schreiben den Absender, den Zahlungsgrund, die angegebene Kontoverbindung und die offizielle Zuständigkeit.
Verträge, Versicherungen und weitere Grundlagen
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Notartermin vereinbaren
Häufig gestellte Fragen zu der ersten Woche nach der Gründung
Alex ★ ★ ★ ★ ★
„Unseren Termin wurde mit sehr großer Sorgfalt und gleichzeitig sehr verständlich durchgeführt. Nochmals vielen herzlichen Dank.“
Was in den ersten Wochen besonders wichtig ist
In den ersten Wochen sollten zunächst die Voraussetzungen für die Handelsregistereintragung und fristgebundene Meldungen erledigt werden. Danach können Buchhaltung, Versicherungen, Posteingang und interne Zuständigkeiten geordnet aufgebaut werden.
Bei Fragen zum notariellen Gründungsverfahren, zur Handelsregisteranmeldung oder zu späteren beurkundungs- oder beglaubigungsbedürftigen Änderungen unterstützt das Notariat. Steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.