Gründer-FAQ: Häufige Fragen zur GmbH- und UG-Gründung
Bei einer GmbH- oder UG-Gründung entstehen die meisten Fragen nicht auf einmal, sondern im Verlauf der Gründung: von der Vorbereitung über den Notartermin bis zu den Pflichten nach der Eintragung.
Die wichtigsten Fragen sind hier kurz und verständlich nach den einzelnen Phasen der Gründung geordnet.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Gründung sollten Rechtsform, Firmenname, Unternehmensgegenstand, Beteiligung und Geschäftsführung geklärt sein.
- Für die Gründung sind ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und die Eintragung im Handelsregister erforderlich.
- Das Stammkapital wird grundsätzlich nach der Beurkundung und vor der Handelsregisteranmeldung eingezahlt.
- Nach der Eintragung folgen unter anderem steuerliche Erfassung, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung und Transparenzregistermeldung.
- Gesellschafter und Geschäftsführer haben unterschiedliche Aufgaben, auch wenn beide Rollen von derselben Person übernommen werden können.
- Spätere Änderungen, etwa bei Firma, Sitz, Geschäftsanteilen oder Stammkapital, können erneut notarielle Mitwirkung erfordern.
Schnelleinstieg: Die sechs Phasen einer Gründung
- Vor der Gründung
- Rechtsform, Gesellschafter und Gesellschaftsvertrag
- Notartermin und erforderliche Unterlagen
- Stammkapital, Handelsregister und Zeit bis zur Eintragung
- Erste Schritte nach der Gründung
- Spätere Änderungen und besondere Konstellationen
1. Vor der Gründung
Was muss ich klären, bevor ich mit der Gründung starte?
Mehr zum Thema: Notartermin vorbereiten: Was Gründer vorher klären sollten
GmbH oder UG: Was passt zu meiner Situation?
Mehr zum Thema: Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung?
Kann ich eine GmbH oder UG allein gründen?
Mehr zum Thema: So funktionieren GmbH, UG und Co
Wie hoch sind die Kosten einer Gründung ungefähr?
Brauche ich vor der Gründung schon einen Steuerberater?
Was sind die häufigsten Fehler bei der Gründung?
2. Rechtsform, Gesellschafter und Gesellschaftsvertrag
Musterprotokoll oder individuelle Satzung: Was ist besser?
Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgesehene, vereinfachte Gründungsform für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Bei Verwendung des Musterprotokolls fallen in der Regel geringere Notarkosten an. Individuelle Abweichungen vom gesetzlich vorgegebenen Inhalt sind im vereinfachten Gründungsverfahren jedoch nicht möglich. Eine individuelle Satzung kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie besondere Vereinbarungen zu Geschäftsführung, Anteilsübertragung oder Beschlussfassung treffen möchten.
Mehr zum Thema: Musterprotokoll oder individuelle Satzung
Wie finde ich einen zulässigen Firmennamen?
Der Firmenname muss unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen und muss den Rechtsformzusatz enthalten, also GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Eine Vorprüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer kann eine erste Orientierung geben; über die Eintragung entscheidet das Registergericht. Eine Prüfung auf entgegenstehende Markenrechte gehört gesondert dazu und ist von der firmenrechtlichen Zulässigkeit zu trennen.
Mehr zum Thema: Einen zulässigen Firmennamen wählen
Wie genau muss der Unternehmensgegenstand formuliert sein?
Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft und muss so konkret sein, dass der Schwerpunkt erkennbar wird. Zu allgemeine Formulierungen können vom Registergericht beanstandet werden. Ein zu eng gefasster Unternehmensgegenstand kann dazu führen, dass später hinzukommende Tätigkeiten eine Änderung der Satzung erforderlich machen. Für bestimmte Tätigkeiten können zusätzlich behördliche Erlaubnisse oder andere Nachweise erforderlich sein. Die Formulierung des Unternehmensgegenstands ersetzt diese Genehmigungen nicht.
Mehr zum Thema: Den Unternehmensgegenstand richtig formulieren
Welche Rolle haben Gesellschafter und Geschäftsführer?
Mehr zum Thema: Die Rollen von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Können auch ausländische Personen Gesellschafter werden?
Mehr zum Thema: Ausländische Gesellschafter bei der Gründung
3. Notartermin und erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen brauche ich für den Notartermin?
Mehr zum Thema: Der Notartermin bei der Gründung
Wie läuft der Notartermin ab?
Muss ich vor dem Termin bereits ein Geschäftskonto haben?
Mehr zum Thema: Das Geschäftskonto für die Gründung
Kann die Beurkundung auch online stattfinden?
4. Stammkapital, Handelsregister und Zeit bis zur Eintragung
Wann ist meine GmbH oder UG rechtlich gegründet?
Wann muss ich das Stammkapital einzahlen?
Das Stammkapital wird nach der Beurkundung und vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt. Bei einer Bargründung der GmbH muss auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein; insgesamt müssen mindestens 12.500 Euro erreicht werden. Bei der UG müssen die übernommenen Bareinlagen vor der Anmeldung vollständig geleistet sein. Sacheinlagen sind bei der Gründung einer UG nicht zulässig.
Mehr zum Thema: Das Stammkapital einzahlen
Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?
Mehr zum Thema: Dauer der Handelsregistereintragung
Wer haftet vor der Handelsregistereintragung?
Vor der Eintragung handelt die Gesellschaft als GmbH beziehungsweise UG in Gründung. Wer in dieser Phase im Namen der Gesellschaft Verträge abschließt oder andere Verpflichtungen eingeht, kann nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Größere oder ungewöhnliche Geschäfte sollten deshalb vor der Eintragung rechtlich geprüft werden.
Mehr zum Thema: Haftung in der Gründungsphase und nach der Eintragung
Was passiert nach der Eintragung im Handelsregister?
Mehr zum Thema: Die Eintragungsmitteilung verstehen
5. Erste Schritte nach der Gründung
Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen?
Mehr zum Thema: Die Anmeldung beim Finanzamt
Muss ich die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden?
Mehr zum Thema: Die Meldung zum Transparenzregister
Brauche ich zusätzlich eine Gewerbeanmeldung?
Mehr zum Thema: Die Gewerbeanmeldung für GmbH und UG
Welche Post erreicht mich nach der Gründung, und was ist ernst zu nehmen?
Mehr zum Thema: Wichtige Post nach der Gründung
6. Spätere Änderungen und besondere Konstellationen
Kann ich später einen weiteren Gesellschafter aufnehmen?
Wann muss die Gesellschafterliste geändert werden?
Mehr zum Thema: Die Gesellschafterliste bei GmbH und UG
Wann ist eine Satzungsänderung notwendig?
Mehr zum Thema: Satzungsänderungen nach der Gründung
Kann ich aus meiner GmbH später eine Holding-Struktur aufbauen?
Mehr zum Thema: Die Holding-GmbH als Struktur
Mehr aus der Serie: Vorbereitung auf die Gründung
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Thyra ★ ★ ★ ★ ★
„Jederzeit gerne wieder, ein großes Lob an das ganze Team.“
Gut vorbereitet zur Gründung